Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 30. Juni 2026 in Anwendung von Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3) das endgültige Ergebnis der kommunalen Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 festgestellt, nachdem beim Departement des Innern des Kantons St.Gallen keine Beschwerde eingereicht wurde. Das Ergebnis der kommunalen Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 wurden bereits am 16. Juni 2026 auf der Publikationsplattform und im FLADE-Blatt vom 19. Juni 2026 veröffentlicht.