Referendumsvorlage
(Fakultatives Referendum)

Gegenstand: 
II. Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement

Referendumsfrist: 
Montag, 10. August 2026, bis Freitag, 18. September 2026

Öffentliche Auflage: 
Publikationsplattform des Kantons St.Gallen (www.publikationen.sg.ch)

Notwendige Unterschriften: 
300

Das Verfahren richtet sich nach Art. 13 ff. der Gemeindeordnung der Gemeinde Flawil sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes des Kantons St.Gallen und des Gesetzes über Referendum und Initiative des Kantons St.Gallen.

Ein allfälliges Referendumsbegehren zur Volksabstimmung ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Flawil einzureichen. Unterschriftenbögen können bei der Ratskanzlei bezogen werden.