Der Gemeinderat hat am 19.Mai 2026 Folgendes genehmigt:

• Sondernutzungsplan (SNP) Waldau
• Besondere Vorschriften SNP Waldau
• Planungsbericht SNP Waldau und Baulinienplan Waldau
• Richtprojekt mit weiteren Planunterlagen SNP Waldau
• SNP Waldau; Baulinienplan Waldabstand
• Bericht Auswertung Mitwirkungsverfahren


Die Grundeigentümerin plant eine Überbauung im Gebiet Waldau in Flawil. Derzeit befindet sich auf dem Areal eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Es sind fünf Wohnhäuser vorgesehen, in denen 158 Wohnungen entstehen sollen. Mit dem Sondernutzungsplan (SNP) soll die bau- und planungsrechtliche Grundlage für die Realisierung der Neubauten geschaffen werden. Um eine hinreichende Erschliessung der betreffenden Grundstücke sicherzustellen, soll der Gemeindestrassenplan angepasst werden.


Der Sondernutzungsplan Waldau sowie der Sondernutzungsplan Waldabstand mit den dazugehörenden Unterlagen liegen während 30 Tagen vom 8. Juni 2026 bis 7. Juli 2026 im
Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfeldes Bau und Infrastruktur zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann gegen den Sondernutzungsplan Waldau, den Sondernutzungsplan Baulinie Waldabstand sowie die dazugehörenden Unterlagen beim Gemeinderat Flawil, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art.153 ff. PBG und Art.45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine
Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.