Der Gemeinderat hat am 19. Mai 2026 Folgendes genehmigt:

• Projekt Teilstrassenplan Erschliessung Areal Wohnüberbauung Waldau

• Strassenbauprojekt Erschliessung Areal Wohnüberbauung Waldau

• Bericht Auswertung Mitwirkungsverfahren

Die Dokumente liegen während 30 Tagen vom 8. Juni 2026 bis 7. Juli 2026 im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfeldes Bau und Infrastruktur zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan «Erschliessung Areal Wohnüberbauung Waldau» beim Gemeinderat Flawil, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.