Am Sonntag, 14. Juni 2026, sowie an den Vortagen (im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen) findet folgende Urnenabstimmung statt:
Eidgenössische Vorlagen
- Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»;
- Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz ZDG).
Kantonale Vorlage
- Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung.
Kommunale Vorlage
- Sanierung Schulhaus «Hinterer Grund».
Die Urne ist aufgestellt:
Gemeindehaus
Sonntag, 14. Juni 2026, 9.00 bis 11.00 Uhr
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten haben am 11. und 12. Juni 2026 während der ordentlichen Büroöffnungszeit die Möglichkeit, die vorzeitige persönliche Stimme bei der Ratskanzlei (Gemeindehaus, 2. Stock) abzugeben.
Briefliche Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials von jedem beliebigen Ort im In- oder Ausland aus brieflich abgeben. Diese muss spätestens am Sonntag, 14. Juni 2026, bis zur Schliessung der Urne bei der Gemeinde Flawil eintreffen.
E-Voting
Für E-Voting angemeldete Stimmberechtigte können ihre Stimme elektronisch abgeben. Die elektronische Urne öffnet vier Wochen vor dem Urnengang um 12 Uhr und schliesst am Samstag vor dem Urnengang um 12 Uhr.
Die Stimmberechtigten erhalten die Stimmzettel mit dem Stimmmaterial spätestens am 22. Mai 2026 (Amtliche Zustellfrist). Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 12. Juni 2026, 14.00 Uhr, beim Einwohneramt (Gemeindehaus, 1. Stock) nachbezogen werden.