Öffentliche Planauflage
Der Gemeinderat hat am 17. Februar 2026 folgendes genehmigt:
• Teilstrassenplan FGS 1220, Höhe Lindenstrasse
• Strassenbauprojekt FGS 1220, Höhe Lindenstrasse
Der Fussgängerübergang Höhe Lindenstrasse überquert die St.Gallerstrasse und verbindet den Lindenhofweg mit der südlich des Fussgängerstreifens liegenden Lindenstrasse und den umliegenden Quartieren. Der Fussgängerstreifen liegt zudem unmittelbar neben der Kindertagesstätte und erschliesst die Oberstufe Flawil.
Das Projekt sieht die Verschiebung des bestehenden Fussgängerstreifens um rund 4.30 Meter in Richtung Westen und den Einbau einer normgerechten Fussgänger-Schutzinsel vor. Dabei wird der Fussgängerstreifen auf normgerechte 4.0 Meter verbreitert.
In westlicher Verlängerung der geplanten Fussgänger-Schutzinsel wird eine markierte Velo-Mittelzone mit Inselkopf für die querenden Velofahrer errichtet. Dabei erhalten die Velofahrer die Möglichkeit, dort einen zusätzlichen Stopp bei der Überquerung der Kantonsstrasse einzulegen. Östlich der Fussgänger-Schutzinsel wird eine markierte Linksabbiegehilfe für Velofahrer aus Gossau kommend in die Lindenstrasse erstellt. Zudem werden die beidseitigen Trottoir auf die Mindestbreite von 2.0 Metern ausgebaut. Im Rahmen des vorangegangenen Mitwirkungsverfahrens wurden keine Stellungnahmen eingereicht.
Der Teilstrassenplan FGS 1220, Höhe Lindenstrasse mit den dazugehörigen Unterlagen liegt während 30 Tagen vom 18. März 2025 bis 16. April 2026 im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock beim Anschlagbrett des Geschäftsfeldes Bau und Infrastruktur zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann gegen den Teilstrassenplan mit den dazugehörigen Unterlagen beim Gemeinderat Flawil, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 153 ff. PBG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1; abgekürzt VRP]). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.