Die Grundeigentümerin der Grundstücke Nummer 959, 2180 und 2882 plant eine Wohnüberbauung. Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben soll der Gemeindestrassenplan angepasst werden. Die bisherigen Unterlagen zur Erschliessung wurden aufgehoben. Der Gemeinderat hat die überarbeiteten Planunterlagen für das öffentliche Mitwirkungsverfahren freigegeben.
Auf den Grundstücken Nummer 959, 2180 und 2882 ist eine Wohnüberbauung geplant. Um eine hinreichende Erschliessung der Überbauung sicherzustellen, soll der Gemeindestrassenplan angepasst werden. Die bestehende Oberstrasse soll mit zwei Seitenarmen (Gemeindestrasse 3. Klasse) ergänzt werden. Zudem sind Fusswegverbindungen an die Weideggstrasse und an die Oberstrasse vorgesehen.
Entsprechende Unterlagen wurden bereits im August/September 2024 öffentlich aufgelegt. Innert Frist sind Einsprachen eingegangen. In der Zwischenzeit wurden die Planunterlagen seitens Bauherrschaft überarbeitet. Bei den revidierten Plänen handelt es sich um wesentliche Änderungen und Ergänzungen, weshalb das Verfahren zu wiederholen ist. Folglich hat der Gemeinderat die vorab bereits genehmigten Pläne aufgehoben und die neuen Unterlagen zum Teilstrassenplan «Oberstrasse, Oberweg und Weideggstrasse» zum öffentlichen Mitwirkungsverfahren freigegeben. Die eingegangenen Einsprachen wurden abgeschrieben.
Der Teilstrassenplan «Oberstrasse, Oberweg und Weideggstrasse» mit Strassenbauprojekt liegt im Gemeindehaus Flawil, Bahnhofstrasse 6, im 3. Stock, beim Anschlagbrett des Geschäftsfelds Bau und Infrastruktur auf. Die Planunterlagen sind auch auf www.flawil.ch unter der Rubrik «Aktuelles → Vernehmlassungen» (Link www. mitwirken-flawil.ch) zu finden. Das öffentliche Mitwirkungsverfahren dauert vom 17.November bis 1.Dezember 2025. Daran kann jede Person teilnehmen. Stellungnahmen sind bis spätestens 1.Dezember 2025 via E-Mitwirkung (www.flawil. ch unter «Aktuelles → Vernehmlassungen»), per E-Mail oder auf dem Postweg an Gemeinde Flawil, Geschäftsfeld Bau und Infrastruktur, Bahnhofstrasse 6, 9230 Flawil, einzureichen. Im Anschluss an das Mitwirkungsverfahren wird der Teilstrassenplan «Oberstrasse, Oberweg und Weideggstrasse» mit Strassenbauprojekt nochmals beraten, durch den Gemeinderat genehmigt und anschliessend während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.